Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 12 U 33/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-03-10
Aktenzeichen: 12 U 33/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0310.12U33.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 21.01.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 17 O 232/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit es um Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf des Wohnungsbaudarlehens (Unterkonten N01 und N02 zu der Hauptdarlehensnummer N03) geht.