Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 3 U 190/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-08-23
Aktenzeichen: 3 U 190/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0823.3U190.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: §§ 826, 852 BGB
Leitsätze
Ermittlung des Restschadens nach Verjährung bei sog. "kleinem" Schadensersatz in Dieselfällen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.11.2021 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 1 O 369/20 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.406,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 25.03.2021 zu zahlen.
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- Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz tragen die Klägerin zu 39 % und die Beklagte zu 61 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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- Die Revision wird nicht zugelassen.