Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 19 SchH 14/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-09-01
Aktenzeichen: 19 SchH 14/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0901.19SCHH14.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das von der Antragsgegnerin vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes) unter dem Aktenzeichen ICSID ARB/21/22 eingeleitete schiedsrichterliche Verfahren unzulässig ist.
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Es wird weiter festgestellt, dass jegliches schiedsrichterliche Verfahren zwischen der Antragsgegnerin und der Antragstellerin auf der Grundlage von Art. 26 Abs. 3 und 4 Energiecharta-Vertrag vom 17.12.1994 unzulässig ist.
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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Der Gegenstandswert wird auf bis zu 30 Millionen Euro festgesetzt.