Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 24/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-09-16
Aktenzeichen: 6 U 24/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0916.6U24.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: § 3a, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG; § 3 Nr. 3a HWG
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2022 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 40/21 – wird zurückgewiesen.
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Die Beklagten sind des Rechtsmittels der Berufung verlustig, nachdem sie ihre Berufung zurückgenommen haben.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
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Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.