Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 80/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-11-11
Aktenzeichen: 6 U 80/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1111.6U80.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
- Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.04.2022 verkündete Urteil
der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 177/21 –
wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig voll-
streckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 10.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe
von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klä-
gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 10.000 € hinsichtlich der
Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-
ckenden Betrages leistet.
- Die Revision wird nicht zugelassen.