Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 111/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-12-16
Aktenzeichen: 6 U 111/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1216.6U111.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §2 Abs. 1 Nr.2, §5 Abs. 2 Fall 2 Nr. 7
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.07.2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 164/21 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.