Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 155/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-07
Aktenzeichen: 6 U 155/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0207.6U155.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 04.10.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 13 O 218/20 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.
Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird – innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.