Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 28/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-04-20
Aktenzeichen: 14 UF 28/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0420.14UF28.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
-
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. vom 31.01.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 10.01.2023 (28 F 163/22) wird dieser aufgehoben, soweit den Kindeseltern das Sorgerecht für den Bereich „Gesundheitsfürsorge“ entzogen worden ist. Im Übrigen wird die Beschwerde wird zurückgewiesen.
-
Die Beteiligten zu 1. und 2. haben 2/3 der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Im Übrigen werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
-
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 € festgesetzt.