Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 182/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-06-12
Aktenzeichen: 2 Ws 182/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0612.2WS182.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
- Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 26.01.2023 teilweise aufgehoben und wie folgt neugefasst:
Es wird festgestellt,
a) dass die Justizvollzugsanstalt Aachen dem Verurteilten im Zeitraum vom 08.02.2020 bis zum 19.05.2021 eine Betreuung angeboten hat, die den Anforderungen des § 66c Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 StGB entsprochen hat;
b) dass die dem Verurteilten durch die Justizvollzugsanstalt Siegburg im Zeitraum vom 20.05.2021 bis zum 07.02.2022 angebotene Betreuung nicht vollständig den Anforderungen des § 66c Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 StGB entsprochen hat.
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Die weitergehende Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierdurch entstandenen Kosten trägt die Staatskasse.