Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 1 ORs 97/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-08-08
Aktenzeichen: 1 ORs 97/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0808.1ORS97.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO § 318
Leitsätze
Subsumtionsfehler stehen der Wirksamkeit einer erklärten Berufungsbeschränkung grundsätzlich nicht entgegen. Im Rahmen der Strafzumessung ist aber dem tatsächlichen Schuldgehalt der Tat nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.
Das Berufungsgericht ist an die amtsgerichtlichen Feststellungen zum Schuldumfang gebunden. Gleichwohl getroffene Feststellungen, die den Schuldumfang erweitern, dürfen jedenfalls der Strafzumessung nicht zugrundegelegt werden.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.