Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 9 U 40/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-02-27
Aktenzeichen: 9 U 40/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0227.9U40.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.01.2023 (23 O 168/21) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.