Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 22/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-05-16
Aktenzeichen: 14 UF 22/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0516.14UF22.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat - Familiensenat
Tenor
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- Auf die Beschwerde des Kindesvaters vom 29.01.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kerpen vom 22.12.2023 (151 F 124/22) aufgehoben und die gemeinsame elterliche Sorge wieder vollumfänglich hergestellt.
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- Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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- Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.