Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 28 Wx 7/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-12
Aktenzeichen: 28 Wx 7/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0212.28WX7.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: HGB § 335, § 335a VermAnlG § 2 Abs. 1 Nr. 5, § 23, § 26 Abs. 2
Leitsätze
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermAnlG befreit nur von der Erstellung eines weiteren Verkaufsprospektes hinsichtlich einer Teilemission. Der Emittent bleibt in diesem Fall weiter gemäß § 23 VermAnlG zur Veröffentlichung eines Jahresberichts verpflichtet.
Eine weitergehende Befreiung von den Bestimmungen des zweiten und dritten Abschnittes des VermAnlG war vom Gesetzgeber nicht gewollt.
Tenor
- Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 13.11.2024 wird zurückgewiesen.
- Die Gerichtskosten trägt die Rechtsbeschwerdeführerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.