Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 7 VA 5/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-03-31
Aktenzeichen: 7 VA 5/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0331.7VA5.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: GG Art. 5, Art. 2 FamFG § 13 Abs. 2, Abs. 7 VerschG §§ 2, 13 Abs. 1
Leitsätze
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- Ein berechtigtes journalistisches Interesse kommt grundsätzlich für Akteninhalte in Betracht, die sich mit den Hinweisen eines Dritten in einem gerichtlichen (Aufgebots-) Verfahren über die Todeserklärung einer Person der Zeitgeschichte und mit den sich daran anschließenden Ermittlungsbemühungen des Gerichts sowie der Staatsanwaltschaft beschäftigen.
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- Insoweit ist eine Abwägung mit den grundrechtlich geschützten Interessen der Familie des Verschollenen an der Geheimhaltung der sie betreffenden Informationen - z.B. zu mitbetroffenen Unternehmensgesellschaften, den zugrundeliegenden Gesellschafterverträgen und zur Erbfolge - erforderlich.
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 07.03.2025 gegen den Akteneinsicht gewährenden Bescheid des Antragsgegners vom 11.02.2025 – 378 II 150/20 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 5.000,- EUR festgelegt.