6 B 1317/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 B 1317/19
Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 B 1317/19
6 B 1317/19Tribunal administratif13 janv. 2020
Regest
Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Zur Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn der Antragsteller die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.
Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1317/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 6 B 1317/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.6B1317.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
Zur Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn der Antragsteller die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
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