Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 11 B 1643/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-17
Aktenzeichen: 11 B 1643/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0117.11B1643.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 6125/19 VG Köln gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 2. Oktober 2019 wird hinsichtlich der Verbotsverfügung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.