Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1473/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-21
Aktenzeichen: 6 B 1473/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0221.6B1473.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde des Landes gegen die vorläufige Untersagung der Besetzung einer Planstelle mit einem Studienrat (BesGr. A 14 LBesO), weil mit ihr eine die erstinstanzliche Entscheidung selbständig tragende Erwägung nicht angegriffen wird.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.