Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1575/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-26
Aktenzeichen: 6 B 1575/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0226.6B1575.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW §17 Abs. 2 Satz 4, Abs. 1 Satz 1; BeamtStG §12 Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wiederherzustellen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.