Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 3476/18.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-01
Aktenzeichen: 19 A 3476/18.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0401.19A3476.18A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
Stützt der Kläger eine Grundsatzrüge auf die Klärungsbedürftigkeit einer verallge-meinernd formulierten Tatsachenfrage, erfordert die Darlegung dieser Klärungsbe-dürftigkeit die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen auch einer anderen als der vom Verwaltungsgericht vorge-nommenen Würdigung zugänglich sind.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.