Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 355/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 4 B 355/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.4B355.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5.3.2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.