Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 122/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 6 B 122/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.6B122.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolgloser Eilantrag einer Justizvollzugsobersekretärin gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 Euro festgesetzt.