Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 3726/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-11
Aktenzeichen: 4 A 3726/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0511.4A3726.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
- Die Kostenentscheidung im Beschluss des Senats vom 20.4.2020 wird wie folgt ergänzt:
„Die Kläger tragen auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.“
- Die Kläger tragen die Kosten des Beschlussergänzungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden. Gerichtskosten werden für das Beschlussergänzungsverfahren nicht erhoben.