Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 417/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-04
Aktenzeichen: 2 B 417/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0604.2B417.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu je ½. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt