Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 453/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-15
Aktenzeichen: 6 B 453/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0615.6B453.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LGG §8 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Leitenden Ministerialrats gegen die Besetzung einer Stelle im Wege der Umsetzung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.