Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 640/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-16
Aktenzeichen: 4 B 640/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0616.4B640.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9.4.2020 wird verworfen.
Herr B. I. , F. str. 0, 00000 F1. , trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.