Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 18 B 677/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-01
Aktenzeichen: 18 B 677/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0701.18B677.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Normen: AufenthG § 15a; AsylG § 50 Abs. 4; FlüAG § 2 Nr. 4
Leitsätze
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Zur Differenzierung zwischen länderübergreifender und landesinterner Verteilung.
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Zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt für die Überprüfung einer landesinternen Verteilungs- bzw. Zuweisungsentscheidung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Instanzen auf 2.500 Euro festgesetzt.