Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 26/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-21
Aktenzeichen: 6 A 26/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0721.6A26.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BRRG §123a Abs. 2; BeamtStG §20 Abs. 2; NtV §3
Leitsätze
Erfolglose Klage eines Leitenden Städtischen Verwaltungsdirektors a.D. gegen die Rückforderung von Vergütungen aus Tätigkeiten als Geschäftsführer, die er neben seinem Hauptamt als Nebentätigkeit im Sinne des § 13 Abs. 2 NtV ausgeübt hat.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 110.000 Euro festgesetzt.