Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 925/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-24
Aktenzeichen: 6 B 925/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0724.6B925.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung des Abbruchs eines sog. „Sabbatjahrs“ wegen pandemiebedingter Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.