Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1124/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 4 B 1124/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0805.4B1124.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ablehnenden Beschluss des Senats vom 22.7.2020 ‒ 4 B 1096/20 ‒ wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.