Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 3182/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-14
Aktenzeichen: 19 A 3182/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0814.19A3182.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
§ 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG stellt allein auf einen äußeren Erfolg des Widerspruchs ab, d. h. der Erfolg eines erhobenen Widerspruchs ist am tatsächlichen (äußeren) Verfahrensgang der §§ 68 ff. VwGO zu messen.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf einen Betrag bis 1.000,00 Euro festgesetzt.