Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 16 B 655/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-09-18
Aktenzeichen: 16 B 655/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0918.16B655.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. April 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.