Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 3d A 3226/19.BDG — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 3d A 3226/19.BDG
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0923.3D.A3226.19BDG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Disziplinarsenat
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.