Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 2442/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-15
Aktenzeichen: 19 A 2442/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1015.19A2442.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
Einem Rechtsanwalt muss bekannt sein, dass die zweimonatige Antragsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht verlängerbar ist.
Tenor
Der Antrag wird verworfen.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.