Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 642/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-16
Aktenzeichen: 6 B 642/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1016.6B642.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §39
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Verwaltungsdirektorin, deren Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entbindung von Vorgesetztenfunktionen gerichtet ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.