Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1524/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 6 B 1524/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1119.6B1524.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Studierenden des Bachelor-Studiengangs Polizeivollzugsdienst wegen Nichtbestehens einer Wiederholungsklausur.
Zur Obliegenheit des Prüflings, sich über die rechtlichen Vorgaben des Prüfungsablaufs und erst recht über das Vorgehen bei eingetretenen Störungen zu informieren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.