Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 1221/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-12
Aktenzeichen: 13 B 1221/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0112.13B1221.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 3. August 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000,-- Euro festgesetzt.