Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 2026/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-29
Aktenzeichen: 6 B 2026/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0129.6B2026.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW §24; VwVfG NRW §28 Abs. 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Oberstudiendirektors, der sich gegen seine Abordnung wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.