Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 16 E 648/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-04
Aktenzeichen: 16 E 648/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0204.16E648.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 20. Juli 2020 teilweise geändert. Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe – ohne Ratenzahlungen – bewilligt und Rechtsanwalt T. N. aus C. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.