Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1952/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 6 B 1952/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0217.6B1952.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVOFeu §13; LVOFeu §14
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Brandoberinspektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn begehrt, ihn zum B IV-Lehrgang („Ausbildung gemäß VAP2.1-Feu“) anzumelden.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.