Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 5 B 175/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-18
Aktenzeichen: 5 B 175/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0218.5B175.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Normen: GG Art. 19 Abs. 4
Leitsätze
Eine Zwischenregelung in Bezug auf eine erneute Bekanntgabe einer Information kommt in Betracht, wenn mit ihr Wirkungen verbunden sind, die über die vorherige(n) Bekanntgabe(n) hinausgehen oder die bisherige Wirkung perpetuiert wird.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.