Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 440/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-03-02
Aktenzeichen: 19 E 440/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0302.19E440.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: GlVO § 7; GlVO § 8; GlVO § 10
Leitsätze
Die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sind in gerichtlichen Verfahren zumindest als sachverständige Stellungnahmen zu berücksichtigen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.