Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 2031/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-01
Aktenzeichen: 6 B 2031/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0401.6B2031.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.