Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 182/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-16
Aktenzeichen: 6 B 182/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0416.6B182.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVOPol §24
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreitfahren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfeststetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.