Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 116/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 4 B 116/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0429.4B116.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Streitwert für das durch Vergleich erledigte Verfahren wird für die Zeit bis zur Verbindung mit dem Verfahren 4 B 262/21 auf 3.750,00 Euro und für die Zeit danach auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Für die Zeit vor Verbindung wird der Streitwert für das Verfahren 4 B 262/21 ebenfalls auf 3.750,00 Euro festgesetzt. Der Streitwert für das Verfahren 1 L 183/21 (VG Köln) wird in Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung auf 3.750,00 Euro festgesetzt.