Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 206/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-17
Aktenzeichen: 6 B 206/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0517.6B206.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art.33 Abs.2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Oberamtsanwalts in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.