Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1866/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 2 B 1866/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0527.2B1866.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 14. Oktober 2020 - VG Düsseldorf 16 K 6119/20 - gegen Ziffer 1 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. Oktober 2020 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.000,- Euro festgesetzt.