Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 456/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 6 B 456/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0622.6B456.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §39
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsamtsinspektors, der die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen das gegen ihn verfügte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte begehrt.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.