Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 974/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 6 B 974/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0623.6B974.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §24 Abs.4
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Lehramtsanwärters, dessen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000 Euro festgesetzt.