Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 504/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-06-24
Aktenzeichen: 6 B 504/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0624.6B504.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Regierungsamtsrats, der sich gegen die beabsichtigte Abberufung als Bezirksrevisors wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt