Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1074/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-07-02
Aktenzeichen: 19 A 1074/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.19A1074.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Leitsätze
Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt kann vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesshandlungen nur im Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vornehmen.
Tenor
Der Antrag wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.